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LDPE 04: Was das Recyclingzeichen bedeutet und warum es bald auf die Stretchfolie gedruckt werden muss
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Das Recyclingdreieck mit der Zahl 04 und dem Kürzel LDPE steht für einen der häufigsten Kunststoffe im Warenversand – und für die Folie, die Ihre Paletten zusammenhält. Bisher war diese Kennzeichnung freiwillig. Mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR wird sie ab dem 12. August 2028 zur Pflicht. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem Code steckt und was Sie im Einkauf jetzt schon berücksichtigen sollten.
Was LDPE 04 überhaupt bezeichnet
LDPE steht für Low Density Polyethylene, also Polyethylen niedriger Dichte. Die Zahl 04 ist der zugehörige Kunststoffcode aus dem international verwendeten Kennzeichnungssystem für Verpackungsmaterialien. Das Dreieck aus drei Pfeilen ist dabei kein Versprechen, dass die Verpackung tatsächlich recycelt wird – es benennt zunächst nur das Material.
Stretchfolie besteht in der Praxis nicht aus reinem LDPE, sondern aus LLDPE (linearem Polyethylen niedriger Dichte) und weiteren PE-Typen im Mehrschichtaufbau. Für die Kennzeichnung wird sie dennoch der Materialfamilie PE-LD zugeordnet und mit 04 gekennzeichnet, weil sie im Recycling in denselben Stoffstrom läuft: Folien aus dem gewerblichen Bereich.
Genau darin liegt der praktische Wert des Codes. Wer im Lager erkennt, dass die abgewickelte Folie 04 ist, weiss, dass sie in die Foliensammlung gehört und nicht in den Restabfall.
- 04 = PE-LD, die Materialfamilie der Polyethylen-Folien
- Stretchfolie und Schrumpffolie fallen in denselben Sammelstrom
- Das Dreieck benennt das Material, es ist kein Recyclingnachweis
Warum die Kennzeichnung ab 2028 gedruckt werden muss
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU 2025/40) verlangt in Artikel 12 eine harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung auf Verpackungen. Der Stichtag ist der 12. August 2028. Ziel ist es, dass Verpackungsabfall in ganz Europa nach denselben Symbolen getrennt wird, statt nach 27 nationalen Systemen.
Für Palettenfolie heisst das: Die Materialangabe muss auf der Verpackungseinheit erkennbar sein, in der Regel als aufgedrucktes Recyclingdreieck mit 04 und dem Kürzel LDPE. Ein Aufkleber auf dem Rollenkern reicht dafür nicht, denn er wandert nicht mit der Folie an die Palette.
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, die PPWR gilt hier also nicht direkt. Relevant wird sie trotzdem für jeden Betrieb, der Ware in die EU liefert: Sobald eine gewickelte Palette im EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss die Verpackung die Anforderungen erfüllen. Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Ware erstmals bereitstellt – vertraglich wird diese Pflicht in Lieferketten oft an den Lieferanten weitergegeben.
Wer die Kennzeichnung anbringen muss
Folie auf dem Kern ist Verpackungsmaterial, nicht Verpackung. Zur Verpackung wird sie erst beim Wickeln – also in Ihrem Betrieb. Damit liegt die Pflicht formal beim Wirtschaftsakteur, der die fertige Verpackungseinheit erstmals in Verkehr bringt, in der Regel beim Abpacker oder Versender.
Praktisch lässt sich das nur über die Folie lösen: Ein Betrieb kann nicht jede gewickelte Palette nachträglich beschriften. Deshalb wird die Materialangabe künftig auf der Folie mitgedruckt, damit sie automatisch auf jeder Wickellage erscheint.
Für den Einkauf ergibt sich daraus eine einfache Konsequenz: Die Kennzeichnung ist eine Beschaffungsfrage, keine Frage der Lagerorganisation. Sie muss beim Folienlieferanten bestellt werden.
Wie der Aufdruck technisch entsteht
Stretchfolie wird im Flexodruck bedruckt. Für das Recyclingdreieck genügt eine Druckfarbe, das Motiv ist klein und einfarbig – technisch der unkomplizierteste Fall. Gedruckt wird in wiederkehrendem Rapport, sodass das Zeichen mehrmals pro Wickelumfang auf der Palette sichtbar ist.
Damit die Folie recyclingfähig bleibt, ist die bedruckte Fläche entscheidend: Je weniger Farbdeckung, desto besser lässt sich das Material wieder aufbereiten. Eine kleine Materialangabe ist hier vorteilhaft gegenüber einem flächigen Logodruck. Wasserbasierte Farben sind aus Sicht der Aufbereitung ebenfalls günstiger als lösemittelbasierte.
Wer heute ohnehin einen Logodruck plant, sollte die Materialangabe gleich mit in dasselbe Druckwerkzeug aufnehmen. Ein späterer Nachtrag bedeutet neue Klischees und erneute Einrichtkosten.
- Einfarbiger Flexodruck genügt für das Dreieck
- Rapport so wählen, dass das Zeichen auf jeder Palette sichtbar ist
- Geringe Farbdeckung erhält die Recyclingfähigkeit
- Materialangabe und Logodruck möglichst in einem Werkzeug kombinieren
Was Sie bis 2028 vorbereiten sollten
Zwei Jahre klingen komfortabel, aber Bedruckung ist Konfektionsware mit Vorlaufzeit und Mindestmenge. Sinnvoll ist es, die Umstellung mit dem nächsten regulären Folienwechsel zu verbinden statt als eigenes Projekt zu fahren.
Beispielrechnung zur Grössenordnung: Bei 300 gewickelten Paletten pro Woche und 200 g Folie pro Palette verbraucht ein Betrieb rund 3 Tonnen Folie im Jahr. Das ist eine Menge, bei der bedruckte Ware wirtschaftlich darstellbar ist – bei wenigen hundert Kilogramm pro Jahr eher nicht. In diesem Fall lohnt es sich, den Zeitpunkt mit dem Lieferanten abzustimmen und auf ein Standardsortiment mit Materialangabe zu warten.
- Jahresmenge Folie ermitteln – sie entscheidet über Bedruckung oder Standardware
- Prüfen, welche Lieferungen tatsächlich in den EU-Markt gehen
- Bei geplantem Logodruck die Materialangabe direkt mit aufnehmen
- Rezyklatanteil gleich mitdenken: ab 2030 verlangt Artikel 7 mindestens 35 % Rezyklat
- Vorlaufzeit und Mindestmenge für Konfektionsware früh mit dem Lieferanten klären
Zusammenhang mit dem Rezyklatanteil
Kennzeichnung und Rezyklatquote sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Fristen: die Materialkennzeichnung ab 12. August 2028, der Mindestanteil von 35 % Rezyklat ab 1. Januar 2030, ab 2040 dann 65 %. Beides betrifft aber dieselbe Rolle Folie.
Wer die Umstellung ohnehin plant, kann sie deshalb in einem Schritt machen: Folie mit 35 % Post-Consumer-Rezyklat beschaffen und die Materialangabe gleich mit aufdrucken lassen. Das erspart eine zweite Umstellung innerhalb von zwei Jahren.
Wir liefern Stretchfolie mit 35 % Rezyklat schweizweit frei Haus, verzollt und mit Preisen in CHF; Bedruckung ist als Konfektionsware möglich.
Questions fréquentes
- Was bedeutet die 04 im Recyclingdreieck?
- Die 04 ist der Kunststoffcode für PE-LD, also Polyethylen niedriger Dichte. Stretchfolie, Schrumpffolie und PE-Beutel werden diesem Code zugeordnet, weil sie im Recycling in denselben Folienstrom laufen.
- Ist Stretchfolie LDPE oder LLDPE?
- Technisch besteht Stretchfolie überwiegend aus LLDPE, also linearem Polyethylen niedriger Dichte. Für die Kennzeichnung wird sie der Materialfamilie PE-LD zugeordnet und deshalb mit 04 und dem Kürzel LDPE gekennzeichnet.
- Ab wann ist die Materialkennzeichnung Pflicht?
- Ab dem 12. August 2028 verlangt Artikel 12 der EU-Verpackungsverordnung PPWR eine harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung auf Verpackungen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
- Gilt die Pflicht auch für Schweizer Betriebe?
- Nicht direkt, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Sobald Sie aber gewickelte Paletten in die EU liefern, muss die Verpackung die PPWR-Anforderungen erfüllen. Viele europäische Kunden verlangen die Konformität bereits vertraglich.
- Genügt ein Aufkleber auf der Rolle?
- Nein. Die Angabe muss an der Verpackungseinheit erkennbar sein, also an der gewickelten Palette. Ein Etikett auf dem Rollenkern bleibt beim Abroller zurück und erfüllt den Zweck nicht.
- Verschlechtert der Aufdruck die Recyclingfähigkeit?
- Bei kleiner Farbdeckung praktisch nicht. Kritisch werden erst grossflächige, deckende Drucke. Für eine Materialangabe genügt eine einfarbige, kleine Fläche – idealerweise mit wasserbasierter Farbe.
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