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Guide · Blog

PCR Rezyklatanteil nachweisen: Zertifikate und Nachweisverfahren

Cet article est actuellement disponible en allemand.

Der Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) in Stretchfolien gewinnt in der industriellen Verpackungslogistik stark an Bedeutung. Für Einkaufs- und Nachhaltigkeitsabteilungen reicht ein einfaches Herstellerversprechen jedoch nicht mehr aus. Um ESG-Vorgaben zu erfüllen und Greenwashing-Vorwürfe auszuschliessen, muss der tatsächliche PCR Rezyklatanteil lückenlos und auditiert nachgewiesen werden.

Warum die lückenlose Dokumentation von Rezyklatanteilen notwendig ist

In der Logistik und Verpackungswirtschaft steigen die regulatorischen Anforderungen an die Kreislauffähigkeit kontinuierlich. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihren Materialverbrauch im Rahmen von Scope-3-Emissionen offenzulegen und Verpackungen mit geringerem CO2-Fussabdruck einzusetzen. Stretchfolien mit Rezyklatanteil bieten hierbei ein erhebliches Einsparpotenzial gegenüber reinen Virgin-Materialien.

Der Begriff 'Rezyklat' ist jedoch rechtlich und technisch differenziert zu betrachten. Es muss klar zwischen Post-Industrial-Rezyklat (PIR, Abfälle aus der industriellen Fertigung) und Post-Consumer-Rezyklat (PCR, Abfälle aus Endverbraucher- und Gewerbekreisläufen) unterschieden werden. Da PCR-Material aufwendiger aufbereitet werden muss und den Kreislauf real schliesst, fordern viele Auditoren, Kunden und Gesetzesinitiativen spezifische Nachweise über den exakten PCR-Prozentsatz.

  • Vermeidung von Haftungs- und Reputationsrisiken bei Nachhaltigkeitsberichten (CSRD/ESG)
  • Einhaltung von Kundenvorgaben und internationalen Verpackungsrichtlinien
  • Eindeutige Abgrenzung von echtem Endverbraucherabfall (PCR) zu internem Produktionsabfall (PIR)
  • Transparenz über mechanische Kennwerte im Verhältnis zum Rezyklatgehalt

Nachweismodelle: Physikalische Rückverfolgung versus Massenbilanzansatz

Um einen PCR Rezyklatanteil nachweisen zu können, existieren in der Kunststoffindustrie zwei primäre Nachweiskonzepte: die physikalische Segregation (strikte Trennung) und das Massenbilanzverfahren. Welches Modell zum Einsatz kommt, hängt massgeblich vom Herstellungsverfahren der Folie ab.

Bei der physikalischen Segregation (Controlled Blending) werden PCR-Granulate direkt in die Extrusionslinie eingespeist – beispielsweise in die Mittellage einer mehrschichtigen Cast- oder Blasfolie. Das fertige Endprodukt enthält den deklarierten PCR-Anteil physisch mess- und rückverfolgbar in jeder produzierten Rolle. Die Nachweisführung erfolgt hier über Rezepturen, Wiegeprotokolle und Chargendokumentationen.

Beim Massenbilanzansatz hingegen fliessen rezyklierte und fossile Rohstoffe zu Beginn eines komplexen chemischen Prozesses zusammen. Die Mengen an Rezyklat werden buchhalterisch erfasst und den Endprodukten nach definierten Zuteilungsregeln rechnerisch zugewiesen. Dies ist vor allem bei chemischem Recycling üblich. Für mechanisch rezyklierte Standard-Stretchfolien ist das physische Mischungsmodell der bevorzugte und transparenteste Weg.

  • Physische Rückverfolgbarkeit: Fester Anteil an PCR-Granulat direkt in den Folienschichten enthalten
  • Massenbilanzierung: Rechnerische Zuordnung von Rezyklatmengen über die gesamte Produktionsmenge
  • Audit-Trail: Beide Modelle erfordern eine unabhängige Zertifizierung der Chain of Custody (Lieferkette)

Anerkannte Prüfstandards und Zertifikate im Überblick

Ein rechtssicherer Nachweis basiert auf unabhängigen Drittzertifizierungen. Hersteller und Händler müssen nachweisen, dass sowohl der Recycler als auch der Folienkonfektionär standardisierte Kontrollprozesse durchlaufen.

Die europäische Norm EN 15343 bildet die massgebliche Grundlage für die Rückverfolgbarkeit von Kunststoffrezyklaten und die Konformitätsbewertung des Rezyklatgehalts. Auf dieser Basis haben sich verschiedene Zertifizierungssysteme etabliert.

RecyClass ist ein europaweit anerkanntes System, das sowohl den Recyclingprozess als auch die Rückverfolgbarkeit des Rezyklats in der Folienherstellung auditiert. Das Zertifikat weist den prozentualen PCR-Gehalt chargen- oder produktbezogen exakt aus. Ergänzend dazu zertifiziert EuCertPlast die Recyclingbetriebe hinsichtlich der Herkunft der Altkunststoffe. Für chemisch rezyklierte oder massenbilanzierte Folien kommt überwiegend ISCC PLUS (International Sustainability and Carbon Certification) zum Einsatz.

  • EN 15343: Europäische Norm zur Rückverfolgbarkeit und Bewertung des Rezyklatgehalts
  • RecyClass Traceability: Weist den genauen Anteil an Post-Consumer-Material im Endprodukt aus
  • EuCertPlast: Standardisiert die Rückverfolgbarkeit beim Inputmaterial im Recyclingwerk
  • ISCC PLUS: Zertifizierung für massenbilanzierte und zirkuläre Materialströme
  • ISO 14021: Leitfaden für umweltbezogene Anbietererklärungen (Typ-II-Umweltkennzeichnung)

Dokumentenprüfung im Wareneingang: Was der Einkauf verlangen muss

Für Logistikleiter und Einkäufer ist entscheidend, welche Dokumente bei der Lieferung von PCR-Stretchfolien vorliegen müssen, um den PCR Rezyklatanteil nachweisen zu können. Eine reine Werbeaussage auf dem Produktdatenblatt genügt im Falle eines Audits nicht.

Die Dokumentationskette beginnt mit dem Werkszeugnis (nach EN 10204) oder einer herstellerspezifischen Konformitätserklärung. Darin müssen die Chargennummer, die Folienstärke in my, die Rollenabmessungen sowie der garantierte PCR-Anteil in Prozent aufgeführt sein. Jede gelieferte Palette und jede Einzelrolle sollte ein Etikett mit eindeutiger Chargennummer aufweisen, die sich direkt auf das Werkszeugnis zurückführen lässt.

  • Werksprüfzeugnis oder Konformitätserklärung mit eindeutigem Chargenbezug
  • Gültiges Zertifikat des Folienherstellers (z. B. RecyClass CoC oder ISCC PLUS)
  • Nennung des genauen PCR-Prozentsatzes (z. B. 30 % PCR oder 50 % PCR) auf Lieferschein und Rechnung
  • Chargenetikettierung auf jeder Folienrolle zur lückenlosen internen Rückverfolgbarkeit

Beispielrechnung: Ermittlung des Rezyklatverbrauchs im Betrieb

Um den Rezyklateinsatz im unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsbericht darzustellen, muss die absolute Masse des eingesetzten PCR-Materials ermittelt werden. Folgende Beispielrechnung verdeutlicht die Vorgehensweise bei der Umstellung einer Verpackungslinie auf Maschinenstretchfolie mit PCR-Anteil.

Beispielrechnung: Ein Versandzentrum verbraucht pro Jahr 120 Rollen Maschinenstretchfolie. Die Folie hat eine Breite von 500 mm, eine Stärke von 20 my und ein Rollengewicht von 16.50 kg (Bruttogewicht inklusive 1.50 kg Pappkern). Das Netto-Foliengewicht beträgt somit 15.00 kg pro Rolle. Bei einem deklarierten und zertifizierten PCR-Anteil von 30 % ergibt sich folgende Rechnung: 15.00 kg Nettogewicht * 0.30 = 4.50 kg PCR-Material pro Rolle. Auf den Jahresverbrauch gerechnet entspricht dies 120 Rollen * 4.50 kg = 540.00 kg PCR-Rezyklat, das fossiles Neu-Polyethylen direkt ersetzt hat.

  • Nettogewicht = Bruttogewicht abzüglich Kerngewicht (z. B. 16.50 kg - 1.50 kg = 15.00 kg)
  • PCR-Masse pro Rolle = Nettogewicht * PCR-Anteil (15.00 kg * 0.30 = 4.50 kg)
  • Gesamtbilanz = Rollenanzahl * PCR-Masse pro Rolle (120 * 4.50 kg = 540.00 kg)

Beschaffungskriterien für zertifizierte PCR-Folien in der Schweiz

Beim Einkauf von Rezyklat-Stretchfolien müssen ökologische Vorgaben und mechanische Leistungsfähigkeit Hand in Hand gehen. Rezyklatfolien mit 30 % bis 50 % PCR-Anteil erreichen heute dank moderner Co-Extrusionstechnologie Reissfestigkeiten und Dehnwerte, die mit Standardfolien vergleichbar sind.

Achten Sie bei der Ausschreibung darauf, dass die mechanischen Parameter wie Durchstossfestigkeit und Rückstellkraft trotz Rezyklatanteil spezifiziert sind. BARG Packaging beliefert Industrie- und Logistikbetriebe in der Schweiz mit dokumentierten Rezyklat- und Standardstretchfolien – transparent ausgewiesen, verzollt und mit Preisen in CHF frei Haus geliefert.

Questions fréquentes

Kann man den PCR-Anteil einer Stretchfolie im Labor physikalisch messen?
Eine exakte chemische Bestimmung des prozentualen PCR-Anteils ist im Labor nur sehr eingeschränkt möglich, da PCR-PE chemisch weitgehend mit Neumaterial identisch ist. Geringe Spuren von Verunreinigungen oder Additiven geben zwar Hinweise, ein gerichts- und auditsicherer Nachweis erfolgt jedoch ausschliesslich über die lückenlose Zertifizierung der Lieferkette (Chain of Custody) nach Standards wie EN 15343 oder RecyClass.
Was ist der Unterschied zwischen PIR und PCR beim Rezyklatnachweis?
PIR (Post-Industrial-Rezyklat) stammt aus Produktionsabfällen der Industrie, die nie beim Endverbraucher waren. PCR (Post-Consumer-Rezyklat) stammt aus gebrauchten Verpackungen privater oder gewerblicher Endanwender. PCR gilt ökologisch als höherwertig für die Kreislaufwirtschaft, weshalb Zertifikate wie RecyClass explizit ausweisen, welcher Anteil aus PCR-Quellen stammt.
Welche Angaben müssen auf dem Lieferschein für PCR-Folien stehen?
Auf dem Lieferschein sollten die genaue Produktbezeichnung, die Folienabmessungen (Breite in mm, Dicke in my, Länge in m), das Nettogewicht, die Chargennummer sowie der prozentuale Rezyklatanteil unter Nennung des Standards (z. B. 30 % PCR gemäss RecyClass) ausgewiesen sein.
Beeinflusst ein PCR-Anteil von 30 % die Palettensicherung?
Nein, moderne Mehrschichtfolien (z. B. 7- oder 9-lagig) betten das PCR-Granulat in die Kernschichten ein, während die Aussenschichten aus Neumaterial für optimale Haftung und Durchstossfestigkeit sorgen. Bei korrekter Auslegung und Einstellung des Wicklers bleibt die Palettenstabilität uneingeschränkt erhalten.

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