
Maschinenrollen 35 % Recyclinganteil (PCR)
Automatisierte Wickelprozesse mit Rezyklatanteil
- Breite
- 500 mm
- Länge
- 1500 – 1700 – 2000 m
- Stärke
- 17 – 23 my
ab CHF 61.90/ Rolle
pro Rolle, exkl. MWST
Lieferung und Verzollung inklusive
Produkt ansehenPPWR-konforme Stretchfolie
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR schreibt ab 2030 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat für Kunststoffverpackungen vor; ab 2028 gelten die Berechnungs- und Nachweisregeln der Kommission. Unsere Stretchfolien mit 35 % und 50 % PCR liegen heute über der für 2030 vorgesehenen Quote für sonstige Kunststoffverpackungen – mit Recyclass-Nachweis.
Diese Rollen erfüllen die Rezyklatanforderungen heute – mit Preis pro Rolle in CHF und Nachweis auf Anfrage.

Automatisierte Wickelprozesse mit Rezyklatanteil
ab CHF 61.90/ Rolle
pro Rolle, exkl. MWST
Lieferung und Verzollung inklusive
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Automatisierte Wickelprozesse mit hohem Rezyklatanteil
ab CHF 66.13/ Rolle
pro Rolle, exkl. MWST
Lieferung und Verzollung inklusive
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Manuelles Palettieren mit hohem Rezyklatanteil
ab CHF 12.90/ Rolle
pro Rolle, exkl. MWST
Lieferung und Verzollung inklusive
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Automatisierte Wickelprozesse, bio-abbaubar mit Rezyklat
ab CHF 159.00/ Rolle
pro Rolle, exkl. MWST
Lieferung und Verzollung inklusive
Produkt ansehenDie EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt in der EU und trifft Schweizer Betriebe über den Export und über die Anforderungen ihrer Kunden. Die Stossrichtung ist eindeutig: weniger Material, mehr Rezyklat, recyclingfähiges Design.
| Anforderung | Was gefordert wird | Was das für Stretchfolie heisst |
|---|---|---|
| Rezyklatanteil | Verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen | PCR-Folie statt reiner Neuware – bei uns sind 35 % PCR Standard |
| Recyclingfähiges Design | Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein | Monomaterial PE bleibt gut recyclingfähig; problematisch sind Materialmischungen |
| Verpackungsminimierung | Vermeidung von unnötigem Verpackungsgewicht und Leerraum | Höhere Vordehnung und dünnere Folie bei gleicher Ladungssicherheit |
| Nachweise und Dokumentation | Angaben zu Material und Rezyklatanteil müssen belegbar sein | Wir weisen Materialaufbau und Rezyklatanteil pro Artikel aus |
Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Quoten werden über Durchführungsrechtsakte konkretisiert – prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Rechts- oder Qualitätsabteilung.
Für jeden eingesetzten Folienartikel Materialaufbau und PCR-Anteil im Einkauf ablegen. Wer das heute schon hat, muss später nichts rekonstruieren.
Bei uns kostet der Wechsel auf 35 % PCR nicht mehr als Neuware – der einfachste Vorbereitungsschritt ohne Prozessumstellung.
Gramm Folie pro Palette erfassen und über die Vordehnung senken. Das erfüllt die Minimierungslogik und senkt gleichzeitig die Kosten.
PE-Stretchfolie ohne Materialmischungen bleibt im Recyclingstrom verwertbar – Verbunde und Fremdschichten vermeiden.
Entscheidend ist Post-Consumer (PCR), nicht Produktionsabfall. Wir weisen den Anteil pro Artikel aus – Standard sind 35 %.
Unsere Stretchfolien sind PE-Monomaterial und damit im PE-Strom verwertbar.
Diese Zahl ist der eigentliche Nachweis für Verpackungsminimierung. Unser Rechner ermittelt sie aus Rollen pro Palette und Rollengewicht.
Ja – Materialaufbau und Rezyklatanteil liefern wir auf Anfrage schriftlich zum Ablegen in Ihrer Dokumentation.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Staaten. Für Kunststoffverpackungen legt sie ab 2030 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat fest, für sonstige Kunststoffverpackungen – dazu zählt Transport- und Palettenfolie – 35 %. Ab 2040 steigen die Quoten weiter.
Bis 2028 muss die Kommission die Methodik für Berechnung und Nachweis der Rezyklatanteile festlegen. Wer heute umstellt, verschiebt die Umstellung nicht ins Jahr, in dem alle gleichzeitig Rezyklat suchen.
Für Schweizer Betriebe gilt die PPWR nicht direkt – relevant wird sie über den Export in die EU und über Kunden, die Rezyklatnachweise entlang ihrer Lieferkette einfordern. Wer in die EU liefert, sollte seine Transportverpackung ohnehin früh anpassen.
Ein Rezyklatanteil ist nur so gut wie sein Nachweis. Unsere PCR-Folien sind Recyclass-zertifiziert, die Produktion ist nach ISO 9001 zertifiziert; die Zertifikate stellen wir für Ihre Dokumentation bereit.
Achten Sie beim Vergleich darauf, ob ein Anbieter Post-Consumer-Rezyklat (PCR) oder Produktionsabfälle (PIR) meint. Nur PCR zählt im Sinne der PPWR-Quoten.
Zweiter Punkt für die Recyclingfähigkeit: sortenreines PE. Verbundfolien und Materialmixe fallen im Folienstrom durch – unsere Folien und der Bündelstretch bestehen aus einer Materialart.
Vertiefend: PPWR 2028 im Detail · PCR-Stretchfolie · Nachhaltigkeit und Zertifikate