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PPWR-konforme Stretchfolie

PPWR-Stretchfolie: Rezyklatquoten 2030 heute schon erfüllen

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR schreibt ab 2030 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat für Kunststoffverpackungen vor; ab 2028 gelten die Berechnungs- und Nachweisregeln der Kommission. Unsere Stretchfolien mit 35 % und 50 % PCR liegen heute über der für 2030 vorgesehenen Quote für sonstige Kunststoffverpackungen – mit Recyclass-Nachweis.

  • 35 % und 50 % Post-Consumer-Rezyklat – über der für 2030 vorgesehenen Quote
  • Recyclass-zertifiziert und ISO 9001 – belegbare Rezyklatanteile für Ihr Audit
  • Sortenrein PE: recyclingfähig im bestehenden Folienstrom
  • Gleiche Haltekraft wie Neuware – geprüfte Vordehnung und Reissfestigkeit
  • Zusätzlich verfügbar: 100 % biologisch abbaubare Ausführung

PPWR-taugliche Folien im Sortiment

Diese Rollen erfüllen die Rezyklatanforderungen heute – mit Preis pro Rolle in CHF und Nachweis auf Anfrage.

Was die PPWR für Transportverpackungen bedeutet

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt in der EU und trifft Schweizer Betriebe über den Export und über die Anforderungen ihrer Kunden. Die Stossrichtung ist eindeutig: weniger Material, mehr Rezyklat, recyclingfähiges Design.

AnforderungWas gefordert wirdWas das für Stretchfolie heisst
RezyklatanteilVerbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat in KunststoffverpackungenPCR-Folie statt reiner Neuware – bei uns sind 35 % PCR Standard
Recyclingfähiges DesignVerpackungen müssen recyclingfähig gestaltet seinMonomaterial PE bleibt gut recyclingfähig; problematisch sind Materialmischungen
VerpackungsminimierungVermeidung von unnötigem Verpackungsgewicht und LeerraumHöhere Vordehnung und dünnere Folie bei gleicher Ladungssicherheit
Nachweise und DokumentationAngaben zu Material und Rezyklatanteil müssen belegbar seinWir weisen Materialaufbau und Rezyklatanteil pro Artikel aus

Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Quoten werden über Durchführungsrechtsakte konkretisiert – prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Rechts- oder Qualitätsabteilung.

Wie Betriebe sich jetzt vorbereiten

Rezyklatanteil dokumentieren

Für jeden eingesetzten Folienartikel Materialaufbau und PCR-Anteil im Einkauf ablegen. Wer das heute schon hat, muss später nichts rekonstruieren.

Von Neuware auf PCR wechseln

Bei uns kostet der Wechsel auf 35 % PCR nicht mehr als Neuware – der einfachste Vorbereitungsschritt ohne Prozessumstellung.

Materialeinsatz pro Palette messen

Gramm Folie pro Palette erfassen und über die Vordehnung senken. Das erfüllt die Minimierungslogik und senkt gleichzeitig die Kosten.

Monomaterial beibehalten

PE-Stretchfolie ohne Materialmischungen bleibt im Recyclingstrom verwertbar – Verbunde und Fremdschichten vermeiden.

Fragen, die Sie Ihrem Folienlieferanten stellen sollten

  1. 01

    Wie hoch ist der Post-Consumer-Rezyklatanteil?

    Entscheidend ist Post-Consumer (PCR), nicht Produktionsabfall. Wir weisen den Anteil pro Artikel aus – Standard sind 35 %.

  2. 02

    Ist die Folie Monomaterial?

    Unsere Stretchfolien sind PE-Monomaterial und damit im PE-Strom verwertbar.

  3. 03

    Wie viel Gramm Folie pro Palette?

    Diese Zahl ist der eigentliche Nachweis für Verpackungsminimierung. Unser Rechner ermittelt sie aus Rollen pro Palette und Rollengewicht.

  4. 04

    Bekomme ich die Angaben schriftlich?

    Ja – Materialaufbau und Rezyklatanteil liefern wir auf Anfrage schriftlich zum Ablegen in Ihrer Dokumentation.

Was die PPWR für Stretchfolie konkret bedeutet

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Staaten. Für Kunststoffverpackungen legt sie ab 2030 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat fest, für sonstige Kunststoffverpackungen – dazu zählt Transport- und Palettenfolie – 35 %. Ab 2040 steigen die Quoten weiter.

Bis 2028 muss die Kommission die Methodik für Berechnung und Nachweis der Rezyklatanteile festlegen. Wer heute umstellt, verschiebt die Umstellung nicht ins Jahr, in dem alle gleichzeitig Rezyklat suchen.

Für Schweizer Betriebe gilt die PPWR nicht direkt – relevant wird sie über den Export in die EU und über Kunden, die Rezyklatnachweise entlang ihrer Lieferkette einfordern. Wer in die EU liefert, sollte seine Transportverpackung ohnehin früh anpassen.

Rezyklatanteil nachweisen, nicht behaupten

Ein Rezyklatanteil ist nur so gut wie sein Nachweis. Unsere PCR-Folien sind Recyclass-zertifiziert, die Produktion ist nach ISO 9001 zertifiziert; die Zertifikate stellen wir für Ihre Dokumentation bereit.

Achten Sie beim Vergleich darauf, ob ein Anbieter Post-Consumer-Rezyklat (PCR) oder Produktionsabfälle (PIR) meint. Nur PCR zählt im Sinne der PPWR-Quoten.

Zweiter Punkt für die Recyclingfähigkeit: sortenreines PE. Verbundfolien und Materialmixe fallen im Folienstrom durch – unsere Folien und der Bündelstretch bestehen aus einer Materialart.

Häufige Fragen zu PPWR und Stretchfolie

Was fordert die PPWR für Stretchfolie?
Ab 2030 gelten Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat für Kunststoffverpackungen; für sonstige Kunststoffverpackungen wie Transport- und Palettenfolie sind 35 % vorgesehen, mit weiter steigenden Quoten ab 2040.
Was passiert 2028?
Bis 2028 legt die EU-Kommission die Methodik fest, mit der Rezyklatanteile berechnet und nachgewiesen werden. Danach zählt nicht die Aussage, sondern der Nachweis.
Gilt die PPWR auch für Schweizer Unternehmen?
Nicht direkt. Relevant wird sie beim Export in die EU und durch Kunden, die Rezyklatnachweise in ihrer Lieferkette verlangen.
Erfüllen Ihre Folien die Quote schon heute?
Ja. Unsere PCR-Folien enthalten 35 % oder 50 % Post-Consumer-Rezyklat und liegen damit auf bzw. über der für 2030 vorgesehenen Quote für sonstige Kunststoffverpackungen.
Verliert PCR-Folie an Haltekraft?
Nein, nicht bei kontrollierter Rezyklatqualität. Vordehnung und Reissfestigkeit unserer PCR-Folien sind auf Neuware-Niveau eingestellt; die Werte stehen in den Produktdaten.
Zählt biologisch abbaubare Folie für die PPWR-Quote?
Die Rezyklatquote bezieht sich auf Post-Consumer-Rezyklat, nicht auf Abbaubarkeit. Unsere bio-abbaubare Variante mit 35 % PCR verbindet beides.

Vertiefend: PPWR 2028 im Detail · PCR-Stretchfolie · Nachhaltigkeit und Zertifikate