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Wissen · Verpackungsrecht

PPWR ab 2028: Was die EU-Verpackungsverordnung für Stretchfolie bedeutet

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, EU 2025/40) ersetzt den europäischen Flickenteppich aus nationalen Verpackungsvorschriften. Ab 2028 greifen die Kennzeichnungspflichten, ab 2030 verbindliche Rezyklatquoten. Wer Paletten wickelt oder Folien in Verkehr bringt, sollte jetzt die Grundlagen kennen.

Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, hochwertiges Recycling zu fördern und Vorschriften EU-weit zu harmonisieren – als Teil des Green Deal auf dem Weg zu Netto-Null bis 2050. Für den Verpackungsalltag heißt das konkret: weniger Material, höherer Rezyklatanteil, klare Kennzeichnung und belastbare Dokumentation.

Timeline: die wichtigsten Stichtage

12.08.2026

Stoffgrenzwerte & Registrierung

Art. 5 – Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS. Registrierung im Herstellerregister (EPR, in Deutschland LUCID). Erste Konformitätserklärungen werden eingefordert.

12.08.2028

Harmonisierte Kennzeichnung

Art. 12 – EU-weit einheitliche Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung. Kompostierbare Verpackungen benötigen einen klaren Hinweis, ab 2029 tragen Mehrwegverpackungen Symbol und QR-Code.

01.01.2030

Rezyklatquote 35 % & Minimierung

Art. 7 – Stretchfolien müssen mindestens 35 % Rezyklat enthalten. Art. 10 verlangt zusätzlich, Gewicht und Volumen auf das funktional notwendige Minimum zu reduzieren. Art. 6: Design for Recycling.

2035 / 2038

Recycling at Scale

Art. 6 – Verpackungen müssen nicht nur recyclingfähig sein, sondern real im Maßstab recycelt werden (ab 2038 mind. 80 %).

2040

Rezyklatquote 65 %

Art. 7 – Der Mindestrezyklatanteil für Stretchfolie steigt auf 65 %.

Verpackung oder Verpackungsmaterial?

Diese Abgrenzung entscheidet darüber, wen die Pflichten treffen. Als Verpackung gilt ein Gegenstand, der bei der Bereitstellung von Waren bereits eine Verpackungsfunktion ausübt. Materialien, die dafür erst noch weiterverarbeitet werden müssen, sind Verpackungsmaterial.

  • Stretchfolie auf der Hülse = Verpackungsmaterial
  • PE- und Luftpolsterfolien auf der Hülse = Verpackungsmaterial
  • Perforierte Zuschnitte / Beutel auf der Rolle = Verpackungsmaterial
  • Konfektionierte, fertige Beutel = Verpackung nach PPWR

Wer ist Hersteller im Sinne der PPWR?

Nach unserer Auslegung ist der reine Material- oder Folienlieferant nicht automatisch Hersteller. Entscheidend ist, welcher Wirtschaftsakteur die finale Verpackungseinheit erzeugt, erstmals in Verkehr bringt oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke vermarktet – in der Regel also der Befüller bzw. Erstinverkehrbringer. Nur dort sind Zielmarkt, konkrete Verwendung und finale Marktbereitstellung bekannt.

Für Sie als Anwender heißt das: Sie erstellen die Konformitätserklärung für Ihre Verpackungseinheit – wir liefern die technischen Daten und Substanzangaben zum Verpackungsmaterial, die Sie dafür benötigen.

Gute Nachricht: Stretchfolie ist gut vorbereitet

  • Stretchfolie erfüllt heute schon den größten Teil der PPWR-Zielsetzungen.
  • Sortenreine PE-Folie ist recyclingfähig und prozesssicher mit 35 % oder 65 % Rezyklat (PCR) herstellbar.
  • RecyClass-zertifizierte Stretchfolien ab 35 % Regeneratanteil.
  • Biologisch abbaubare Stretchfolie mit 35 % Regeneratanteil verfügbar.
  • Bedruckung Ihrer Folien mit Kennzeichnungs-Hinweisen oder Logo möglich.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. 1. Verpackungsportfolio sichten und Rolle in der Lieferkette klären.
  2. 2. EPR-Registrierung und Konformitätserklärungen vorbereiten.
  3. 3. Technische Daten und Substanzangaben bei Ihren Lieferanten anfordern.
  4. 4. Umstellung auf Folien mit Rezyklatanteil frühzeitig testen – Prozesssicherheit vor Stichtag.
  5. 5. Materialeinsatz pro Palette überprüfen: Folienstärke, Vorstreckung, Wickelprogramm.

Gilt die PPWR für Schweizer Unternehmen?

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die PPWR gilt hier also nicht direkt. Trotzdem betrifft sie fast jeden Schweizer Betrieb, der Ware exportiert: Sobald eine Palette in die EU geliefert wird, muss die Verpackung dort den Anforderungen entsprechen – inklusive Kennzeichnung ab 2028 und Rezyklatquote ab 2030. Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Ware in der EU erstmals in Verkehr bringt; in vielen Lieferketten wird diese Pflicht vertraglich an den Schweizer Lieferanten weitergereicht.

Dazu kommt: Grosse EU-Kunden fordern PPWR-Konformität heute schon in Ausschreibungen ein, lange vor den gesetzlichen Fristen. Wer jetzt auf Folie mit 35 % Rezyklat umstellt, ist bei Audits und Lieferantenfragebögen auf der sicheren Seite – und zahlt dafür nur wenige Rappen pro Kilo mehr.

PPWR-konforme Stretchfolie in der Schweiz bestellen

Wir liefern PCR-Stretchfolie mit 35 % Post-Consumer-Rezyklat aus eigener Produktion in die ganze Schweiz – RecyClass-zertifiziert, DDP verzollt, Preise in CHF. Damit erfüllen Sie die Rezyklatquote nach Art. 7 schon heute, ohne Prozessumstellung an der Wickelmaschine.

Häufige Fragen zur PPWR

Ab wann gilt die PPWR für Stretchfolie?

Ab 12.08.2026 gelten Stoffgrenzwerte und die Registrierungspflicht, ab 12.08.2028 die harmonisierte Kennzeichnung und ab 01.01.2030 die Mindestrezyklatquote von 35 % für Stretchfolie. Ab 2040 steigt die Quote auf 65 %.

Gilt die PPWR auch in der Schweiz?

Nicht direkt, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Sobald Sie jedoch Waren in die EU liefern, muss die Verpackung dort PPWR-konform sein. Viele EU-Kunden verlangen die Konformität bereits vertraglich.

Wie viel Rezyklat muss Stretchfolie ab 2030 enthalten?

Mindestens 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) nach Art. 7 PPWR. Unsere PCR-Stretchfolie erfüllt diesen Wert bereits heute und ist RecyClass-zertifiziert.

Wer muss die Konformitätserklärung erstellen?

Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Verpackungseinheit erstmals in Verkehr bringt – in der Regel der Befüller, nicht der Folienlieferant. Wir liefern Ihnen die technischen Daten und Substanzangaben für Ihre Erklärung.

Ist Stretchfolie auf der Hülse Verpackung oder Verpackungsmaterial?

Stretchfolie auf der Hülse gilt als Verpackungsmaterial, da sie erst beim Wickeln zur Verpackung wird. Konfektionierte, fertige Beutel gelten dagegen als Verpackung nach PPWR.

Ist PCR-Stretchfolie teurer als Neuware?

Nur geringfügig. Der Preisunterschied liegt meist im Bereich weniger Rappen pro Kilogramm; bei Palettenabnahme ist PCR-Folie oft preisgleich zu Virgin-Folie.

Unsicher, wie die PPWR Ihre Folie betrifft?

Wir prüfen Ihre aktuelle Palettenverpackung, schlagen passende Materialalternativen vor und stellen die Nachweise für Ihre Konformitätserklärung bereit.

Informationsstand: Mai 2026. Grundlage sind unter anderem Auslegungen und Praxisleitfäden der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie Abstimmungen mit europäischen Verbänden. Da delegierte Rechtsakte und Leitfäden noch folgen, sind Anpassungen möglich. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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